ÜBER UNS

Werte   ★    Kompetenz   ★   Sicherheit

Pegasus Management

Entdecken Sie ein Sicherheitsunternehmen, das über Fachgrenzen hinausgeht und ein klar strukturiertes, praxisnahes und zeitgemäßes Portfolio bietet. Lernen Sie das umfassende Spektrum Ihres zukünftigen Partners für Sicher­heit und Service kennen und lassen Sie uns gemeinsam all Ihre Schutzbedürfnisse erfüllen.

Die PEGASUS MANAGEMENT GmbH bietet um­fas­sende Sicherheits­dienstleistungen: Werk­schutz, Revier- und Streifendienste, Objekt- und Veranstaltungsschutz, Personenschutz und Alarmintervention.

Mit der PEGASUS MANAGEMENT GmbH wäh­len Sie ein Unternehmen, das Ihre hohen Sicher­heitsan­sprüche kompromiss­los erfüllt.

UNSERE SERVICE

Mehr als nur Unterstützung

Schutz & Sicherheit, Telefon & Empfang, Event & Hostessen, Personen & VIP, Alarm & Intervention,Technik & Überwachung, Technik & Überwachung

Schutz & Sicherheit

- Separatdienst -
- Revierdienst -
- Centersecurity -

Schutz & Sicherheit

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Telefon & Empfang

- Telefondienst -
- Empfangsdienst -
- Inhouse Logistik -

Telefon & Empfang

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Event & Hostessen

- Veranstaltungen -
- Hostessdienste -
- Equipment -

Event & Hostessen

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Personen & VIP

- Personenschutz -
- VIP-Service -
- Seminare -

Personen & VIP

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Alarm & Intervention

- Gefahrenmanagement -
- Interventionsdienst -
- Ermittlungsdienst -

Alarm & Intervention

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Technik & Überwachung

- Störfallmeldeanlagen -
- Videoüberwachung -
- IT-Security -

Technik & Überwachung

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Schutz & Sicherheit

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- Revierdienst -
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Telefon & Empfang

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Event & Hostessen

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Personen & VIP

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Alarm & Intervention

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Technik & Überwachung

- Störfallmeldeanlagen -
- Videoüberwachung -
- IT-Security -

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UNSERE PROZESSE

Präzision trifft auf Sicherheit

Analyse Ihrer Sicherheitsbedürfnisse, Entwicklung des Sicherheitskonzepts, Implementierung der Sicherheitsmaßnahmen, Überwachung und Reaktion,

Im Rahmen einer detaillierten Analyse der Räumlichkeiten und ihres Umfelds werden potenzielle Gefahrenquellen identifiziert und die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen umfassend bewertet. Auf Basis dieser Erkenntnisse erfolgt die Definition individueller Anforderungen, die die Entwicklung eines maßgeschneiderten und optimal auf die Gegebenheiten abgestimmten Sicherheitskonzepts ermöglichen.

Entwicklung des Sicherheitskonzepts unter Einbeziehung sämtlicher identifizierter Risiken. Berücksichtigung und Integration modernster Technologien, darunter Alarmsysteme, Videoüberwachung und Zugangskontrollsysteme. Präzise Festlegung von Überwachungszonen und die Planung effizienter Patrouillenrouten, um ein höchstmögliches Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Implementierung und Inbetriebnahme moderner technischer Sicherheitssysteme, sorgfältige Rekrutierung und gezielte Schulung des Sicherheitspersonals entsprechend den Vorgaben des Sicherheitskonzepts. Zusätzlich wird die Einführung regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen und präventiver Wartungsmaßnahmen gewährleistet, um einen reibungslosen und effektiven Betrieb sicherzustellen.

Durchgehende Überwachung durch eine rund um die Uhr besetztes Eskalationsstelle, gekoppelt mit der Erstellung detaillierter Reaktionspläne für verschiedene Einsatzszenarien wie Einbrüche, Brandfälle und Überfälle. Ergänzend dazu werden regelmäßige Übungen und Trainings durchgeführt, um die permanente Einsatzbereitschaft des Sicherheitspersonals auf höchstem Niveau sicherzustellen.

Regelmäßige Evaluierung der Effektivität der implementierten Sicherheitsmaßnahmen bildet die Grundlage für eine kontinuierliche Anpassung des Sicherheitskonzepts an aktuelle Bedrohungslagen und technologische Neuerungen. Gleichzeitig wird durch die systematische Einholung von Kundenfeedback eine stetige Optimierung der Sicherheitslösungen sichergestellt.

Regelmäßige Meetings mit unseren Kunden zur Besprechung der aktuellen Sicherheitslage und Maßnahmen, transparente Kommunikation über alle durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen und deren Ergebnisse sowie Zusammenarbeit mit lokalen Ordnungsbehörden und anderen externen Einsatzkräften bei speziellen Gefahrenlagen oder besonderen Sicherheitsanforderungen.

IMPRESSIOEN

Ein ganz normaler Tag

Ein ganz normaler Tag bei Pegasus

UNSERE PARNER

In guter Gesellschaft

Bei Pegasus sind Sie in guter Gesellschaft

KARRIERE

Komm ins Team

Mach Karriere bei Pegasus
Unsere Mitarbeiter suchen Verstärkung

RECHTLICHES

Datenschutz Impressum AGB's

Impressum, Datenschutzerklärung, AGB's
I. Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für diese Website ist

Pegasus Management GmbH
Natelsheideweg 2
Email: info@pegasus-management.de

Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per E-Mail unter
olga.schmidt@pegasus-management.de
oder über die Adresse
Pegasus Management GmbH
Natelsheideweg 2
30900 Wedemark

2. Daten, die für die Bereitstellung der Website und die Erstellung der Protokolldateien verarbeitet werden

a. Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?
Bei jedem Zugriff auf Inhalte der Website werden vorübergehend Daten gespeichert, die möglicherweise eine Identifizierung zulassen. Die folgenden Daten werden hierbei erhoben:
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs
- IP-Adresse
- Hostname des zugreifenden Rechners
- Website, von der aus die Website aufgerufen wurde
- Websites, die über die Website aufgerufen werden
- Besuchte Seite auf unserer Website
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
- Übertragene Datenmenge
- Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
- Betriebssystem
Die vorübergehende Speicherung der Daten ist für den Ablauf eines Websitebesuchs erforderlich, um eine Auslieferung der Website zu ermöglichen. Eine weitere Speicherung in Protokolldateien erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website und die Sicherheit der informationstechnischen Systeme sicherzustellen. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung.

b. Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Daten verarbeitet?
Die Daten werden auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO verarbeitet.

c. Gibt es neben dem Verantwortlichen weitere Empfänger der personenbezogenen Daten?
Die Website wird bei strato.de gehostet. Der Hoster empfängt die oben genannten Daten als Auftragsverarbeiter.

d. Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Bei der Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Die Protokolldateien werden […, maximal bis zu 24 Stunden] direkt und ausschließlich für Administratoren zugänglich aufbewahrt. Danach sind sie nur noch indirekt über die Rekonstruktion von Sicherungsbändern verfügbar und werden nach […, maximal vier Wochen] endgültig gelöscht.

3. Betroffenenrechte

a. Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft nach Art. 15 DS-GVO über Ihre personenbezogenen Daten verlangen, die wir verarbeiten.

b. Recht auf Widerspruch:
Sie haben ein Recht auf Widerspruch aus besonderen Gründen (siehe unter Punkt II).

c. Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

d. Recht auf Löschung
Sie können nach Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

e. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben nach Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

f. Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie nach Ar. 77 Abs. 1 DS-GVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde eigener Wahl zu beschweren. Hierzu gehört auch die für den Verantwortlichen zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, https://www.ldi.nrw.de/kontakt/ihre-beschwerde.

g. Recht auf Datenübertragbarkeit
Für den Fall, dass die Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 1 DS-GVO vorliegen, steht Ihnen das Recht zu, sich Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Protokolldateien sind für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Sie beruhen daher nicht auf einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO, sondern sind nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO gerechtfertigt. Die Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 1 DS-GVO sind demnach insoweit nicht erfüllt.

II. Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Protokolldateien sind für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich.
Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 18 Medienstaatsvertrag (MStV):

1. Diensteanbieter
Pegasus Management GmbH
Natelsheideweg 2
30900 Wedemark
Tel: +49 5130 9745571
E-Mail: info@pegasus-management.de

2. Geschäftsführung / Inhaber Vertretungsberechtigt
Gemäß Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintrag: Herr Holger Sprenz

3. Registereintragungen
Handelsregister: 111299, Registergericht: Hannover
Gewerbeanmeldung: Gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO)
Zuständige Ordnungsbehörde: Gemeinde Wedemark
Fachbereich Ordnung und Soziales
Fritz-Sennheiser-Platz 1
30900 Wedemark
Telefon: 05130 581-0
E-Mail: buergerbuero.und.standesamt@wedemark.de

4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
DE 239511832

5. Berufsrechtliche Angaben
Tätigkeitsbereich: Sicherheitsdienstleistungen gemäß § 34a GewO (z.B. Objektschutz, Veranstaltungssicherheit, Personenschutz)
Berufshaftpflichtversicherung: AXA Versicherung AG
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland

6. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/ Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

7. Haftungshinweise
Haftung für Inhalte: Die Inhalte dieser Website wurden sorgfältig geprüft. Eine Garantie für Vollständigkeit oder Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns. Haftung für Links: Externe Links wurden bei Veröffentlichung auf Rechtsverstöße überprüft. Für Inhalte verlinkter Seiten haften deren Betreiber.
Urheberrecht: Texte, Bilder und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

8. Berufsaufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörde: Gemeinde Wedemark
Fachbereich Ordnung und Soziales
Fritz-Sennheiser-Platz 1
30900 Wedemark
Telefon: 05130 581-0
E-Mail: buergerbuero.und.standesamt@wedemark.de

9. Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: https://www.pegasus-management.de/Datenschutz/. Hinweis: Als Sicherheitsunternehmen verarbeiten wir personenbezogene Daten streng nach DSGVO und BDSG.

10. Bildnachweise
Quelle verwendeter Bilder: Eigene Aufnahmen
§ 1. Allgemeine Dienstausführung

(1) Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34 a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Sicherheitsdienstleistung als Revierwach-, Separatwach- oder Sonderdienst aus.

a) Der Revierwachdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei - soweit nichts anderes vereinbart ist - bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen.

b) Der Separatwachdienst erfolgt in der Regel durch eine(n) oder mehrere Wachmann/Wachmänner/-frau(en) oder Pförtner/innen, die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichen Zusammenhang stehende Wachobjekte eingesetzt ist/sind. Die einzelnen Tätigkeiten werden in besonderen Dienstanweisungen festgelegt.

c) Zu den Sonderdiensten gehören z. B. Personalkontrollen, Personenbegleit- und Schutzdienste, Geld- und Werttransporte, der Betrieb von Alarm- und Notrufzentralen (Dienstleistungszentralen) sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs- und Aufsichtsdiensten für Ausstellungen, Messen, Veranstaltungen und andere Dienste.

(2) Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Wach- und Sicherheitsunternehmen werden in besonderen Verträgen vereinbart.

(3) Das Wach- und Sicherheitsunternehmen erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 7. August 1972, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 3. Februar 1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1997 [BGBI l, S. 2970]), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt - ausgenommen bei Gefahr im Verzuge - bei dem beauftragten Wach- und Sicherheitsunternehmen. (4) Es ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.

§ 2. Begehungsvorschrift

Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift / der Alarmplan maßgebend. Sie enthält den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend die näheren Bestimmungen über die Rundgänge. Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift/des Alarmplanes bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.

§ 3. Schlüssel und Notfallanschriften

(1) Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

(2) Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet der Unternehmer im Rahmen der Ziffer 10. Der Auftraggeber gibt dem Unternehmer die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen dem Unternehmer umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen der Unternehmer über aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.

§ 4. Beanstandungen

(1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.

(2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der Unternehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist - spätestens innerhalb von sieben Werktagen - für Abhilfe sorgt.

§ 5. Auftragsdauer

Der Vertrag läuft - soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist - ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr usw.

§ 6. Ausführung durch andere Unternehmer

Der Unternehmer ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß § 34 a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.

§ 7. Unterbrechung der Bewachung

(1) Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann der Unternehmer den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.

(2) Im Falle der Unterbrechung ist der Unternehmer verpflichtet, das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

§ 8. Vorzeitige Vertragsauflösung

(1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder -gegenstandes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.

(2) Gibt der Unternehmer das Revier auf, so ist er ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

§ 9. Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schulz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt.

§ 10. Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Die Haftung des Unternehmers für Schäden, die von ihm selbst, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfenschuldhaft verursacht werden, ist auf die in Absatz (4) genannten Höchstsummen beschränkt, wenn nicht wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Unternehmer nur für den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

(2) Der Unternehmer haftet über die Haftungshöchstgrenzen nach Absatz (4) hinaus für Schaden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.

(3) Die Haftung des Unternehmers bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung ist der Höhe nach auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schäden, maximal auf die in Absatz (4) genannten Höchstsummen beschränkt.

(4) Die in Absatz (1) genannten Höchstsummen betragen:

a) € 1.000.000 für Personenschäden

b) € 250.000 für Sachschäden

c) € 15.000 für das Abhandenkommen bewachter Sachen

d) € 12.500 für reine Vermögensschäden

(5) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

(6) Schadensersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Mitarbeiter für grobe Fahrlässigkeit ist auf die in Absatz (4) genannten Höchstsummen beschränkt.

(7) Gemäß § 6 Bewachungsverordnung besteht eine Haftpflichtversicherung des Unternehmens. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zugrunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Sicherheitsdienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, wie die Übernahme der Streupflicht bei Glatteis, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.

§ 11. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Der Auftraggeber ist verpflichtet. Haftpflichtansprüche innerhalb einer Frist von 4 Wochen gemäß Ziffer 10. (5) geltend zu machen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Unternehmer unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

§ 12. Haftungsnachweis

Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziffer 10 ergeben, abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. Diese Höhen der Versicherungssummen sind festgelegt in der Verordnung über das Bewachungsgewerbe in der Fassung vom 7.12.1995.

§ 13. Zahlung des Entgelts

(1) Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus zu zahlen.

(2) Aufrechnung und Zurückbehaltung des Entgelts sind nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung des Unternehmers nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber gemahnt und ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde.

§ 14. Preisänderung

Im Falle der Veränderung von Lohnkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten und Lohnnebenkosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrags geändert haben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 15. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen

(1) Der Vertrag ist für den Unternehmer von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.

(2) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 16. Wettbewerbswidriges Verhalten/Abwerben von Personal

Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers darf für eine Frist von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages weder für den Auftraggeber noch für, durch den Auftraggeber, beauftragte dritte Unternehmen beschäftigt werden. Diese Beschäftigung umfasst sämtliche gewerblichen Tätigkeiten für den Auftraggeber oder für, durch den Auftraggeber, beauftragte dritte Unternehmen.

(1) In einem solchen Falle behält sich der Auftragnehmer insbesondere Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, wie auch Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. Daneben sind Ansprüche aus § 17 UWG möglich (Strafbarkeit wegen Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen).

(2) Unabhängig der Ansprüche aus (1) gilt in einem solchen Fall eine Vertragsstrafe von EURO 10.000,00 für jeden Einzelfall/Mitarbeiter als vereinbart.

§ 17. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstand-Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass

a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt.

b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

§ 18. Schlussbestimmung

Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
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