Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und laden Sie herzlich ein, zu einer virtuellen Reise durch das PEGASUS-SECURITY.NET.

Wenn auch Sie Fachgrenzen überspringen möchten, ein klar strukturiertes und praxisnahes Dienstleistungsunternehmen mit einem zeitgemäßen Portfolio, sowie einer außergewöhnlichen Leistungsbereitschaft suchen, dann haben Sie den ersten Schritt gerade getan. Entdecken Sie hier, mit wenigen "KLICK´S", das breite Spektrum Ihres zukünftigen Partners für Sicherheit und Service und lassen Sie uns gemeinsam, bei all Ihren Schutzbedürfnissen, auf "Nummer Sicher" gehen.

Ihre PEGASUS MANAGEMENT GmbH

PEGASUS - SECURITY.NET
AGB´s
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§ 1. Allgemeine Dienstausführung
(1) Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34 a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Sicherheitsdienstleistung als Revierwach-, Separatwach- oder Sonderdienst aus.
a) Der Revierwachdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei - soweit nichts anderes vereinbart ist - bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen.
b) Der Separatwachdienst erfolgt in der Regel durch eine(n) oder mehrere Wachmann/Wachmänner/-frau(en) oder Pförtner/innen, die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichen Zusammenhang stehende Wachobjekte eingesetzt ist/sind. Die einzelnen Tätigkeiten werden in besonderen Dienstanweisungen festgelegt.
c) Zu den Sonderdiensten gehören z. B. Personalkontrollen, Personenbegleit- und Schutzdienste, Geld- und Werttransporte, der Betrieb von Alarm- und Notrufzentralen (Dienstleistungszentralen) sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs- und Aufsichtsdiensten für Ausstellungen, Messen, Veranstaltungen und andere Dienste.
(2) Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Wach- und Sicherheitsunternehmen werden in besonderen Verträgen vereinbart.
(3) Das Wach- und Sicherheitsunternehmen erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 7. August 1972, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 3. Februar 1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1997 [BGBI l, S. 2970]), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt - ausgenommen bei Gefahr im Verzuge - bei dem beauftragten Wach- und Sicherheitsunternehmen.
(4) Es ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.

§ 2. Begehungsvorschrift
Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift / der Alarmplan maßgebend. Sie enthält den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend die näheren Bestimmungen über die Rundgänge. Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift/des Alarmplanes bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.

§ 3. Schlüssel und Notfallanschriften
(1) Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
(2) Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet der Unternehmer im Rahmen der Ziffer 10. Der Auftraggeber gibt dem Unternehmer die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen dem Unternehmer umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen der Unternehmer über aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.

§ 4. Beanstandungen
(1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.
(2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der Unternehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist - spätestens innerhalb von sieben Werktagen - für Abhilfe sorgt.

§ 5. Auftragsdauer
Der Vertrag läuft - soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist - ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr usw.

§ 6. Ausführung durch andere Unternehmer
Der Unternehmer ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß § 34 a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.

§ 7. Unterbrechung der Bewachung
(1) Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann der Unternehmer den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
(2) Im Falle der Unterbrechung ist der Unternehmer verpflichtet, das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

§ 8. Vorzeitige Vertragsauflösung
(1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder -gegenstandes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.
(2) Gibt der Unternehmer das Revier auf, so ist er ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

§ 9. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schulz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt.

§ 10. Haftung und Haftungsbegrenzung
(1) Die Haftung des Unternehmers für Schäden, die von ihm selbst, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfenschuldhaft verursacht werden, ist auf die in Absatz (4) genannten Höchstsummen beschränkt, wenn nicht wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Unternehmer nur für den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
(2) Der Unternehmer haftet über die Haftungshöchstgrenzen nach Absatz (4) hinaus für Schaden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind.
(3) Die Haftung des Unternehmers bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung ist der Höhe nach auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schäden, maximal auf die in Absatz (4) genannten Höchstsummen beschränkt.
(4) Die in Absatz (1) genannten Höchstsummen betragen:
a) € 1.000.000 für Personenschäden
b) € 250.000 für Sachschäden
c) € 15.000 für das Abhandenkommen bewachter Sachen
d) € 12.500 für reine Vermögensschäden
(5) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.
(6) Schadensersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Mitarbeiter für grobe Fahrlässigkeit ist auf die in Absatz (4) genannten Höchstsummen beschränkt.
(7) Gemäß § 6 Bewachungsverordnung besteht eine Haftpflichtversicherung des Unternehmens. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zugrunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Sicherheitsdienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, wie die Übernahme der Streupflicht bei Glatteis, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.

§ 11. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet. Haftpflichtansprüche innerhalb einer Frist von 4 Wochen gemäß Ziffer 10. (5) geltend zu machen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Unternehmer unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

§ 12. Haftungsnachweis
Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziffer 10 ergeben, abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. Diese Höhen der Versicherungssummen sind festgelegt in der Verordnung über das Bewachungsgewerbe in der Fassung vom 7.12.1995.

§ 13. Zahlung des Entgelts
(1) Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus zu zahlen.
(2) Aufrechnung und Zurückbehaltung des Entgelts sind nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung des Unternehmers nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber gemahnt und ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde.

§ 14. Preisänderung
Im Falle der Veränderung von Lohnkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten und Lohnnebenkosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrags geändert haben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 15. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen
(1) Der Vertrag ist für den Unternehmer von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.
(2) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 16. Wettbewerbswidriges Verhalten/Abwerben von Personal
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers darf für eine Frist von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages weder für den Auftraggeber noch für, durch den Auftraggeber, beauftragte dritte Unternehmen beschäftigt werden. Diese Beschäftigung umfasst sämtliche gewerblichen Tätigkeiten für den Auftraggeber oder für, durch den Auftraggeber, beauftragte dritte Unternehmen.
(1) In einem solchen Falle behält sich der Auftragnehmer insbesondere Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, wie auch Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. Daneben sind Ansprüche aus § 17 UWG möglich (Strafbarkeit wegen Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen).
(2) Unabhängig der Ansprüche aus (1) gilt in einem solchen Fall eine Vertragsstrafe von EURO 10.000,00 für jeden Einzelfall/Mitarbeiter als vereinbart.

§ 17. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstand-Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass
a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt.
b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

§ 18. Schlussbestimmung
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

Datenschutz
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Gegenstand des Datenschutzes
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Impressum
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Dienstanbieter:
PEGASUS MANAGEMENT GmbH
Natelsheideweg 2
30900 Wedemark

Telefon: +49 (0) 51 30 / 97 45 57 - 1
Telefax: +49 (0) 51 30 / 97 45 57 - 2
E-Mail: info@pegasus-management.de

Handelsregistereintrag:
Hannover, HRB 111299

Steuernummer:
16/205/63409

Umsatzsteuer-ID-Nummer:
DE 239511832

Geschäftsfüher:
Herr Holger Sprenz

Gesellschafter:
Frau Olga Schmidt
Frau Melanie Nowak
Herr Holger Sprenz

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Schutz und Sicherheit
Alarm und Intervention
Telefon und Empfang
Personenschutz und VIP
Event und Hostessen
Überwachungstechnik
Info-Point
Separatdienst (Objektschutz, Werkschutz, Pfortendienste)
Nicht unbegründet macht der Separatdienst den größten Teil unseres Alltaggeschäftes aus, sind doch bedeutende Objekte nicht selten auch die Knotenpunkte des wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Lebens. Klare und effiziente Strukturen, die Schlüsselpositionen besetzt mit Fachleuten und Spezialisten auf dem Gebiet der Sicherheit – so präsentiert sich heute ein moderner Separatdienst. Ein gut durchdachtes Sicherheitskonzept garantiert hierbei eine überdurchschnittlich hohe Sicherheitskultur und schafft die Voraussetzung für die dienstliche Akzeptanz und Implementierung aller Sicherheitsfragen in die Unternehmensabläufe unserer Geschäftspartner.

Revierdienst (Bestreifungen, Schließdienste, Objektkontrollen)
Unterschiedliche Einsatzgebiete, wie auch verschiedene Sicherungsaufgaben erfordern einen flexiblen Partner. Unser Revierdienst verfügt über die Kenntnisse und das technische Equipment, um dieser Herausforderung zu jeder Tages- und Nachtzeit gerecht zu werden. Dabei erwarten unsere Kunden nicht nur Entscheidungskompetenz vor Ort, sondern auch Eigenverantwortung. Dies erfordert ein Abflachen der Hierarchien und Entscheidungsebenen, eine konsequente dezentrale Ressourcenverantwortung und nicht zuletzt eine veränderte Führungsphilosophie, die weg von Eingriffen in Einzelentscheidungen und stärker eine zielorientierte Führung von Mitarbeitern beinhaltet.

Centerdienst (Einkaufscenter, Einzelhandel, Warenhäuser)
Im richtigen Handeln unserer Mitarbeiter vor Ort liegt der Schlüssel dafür, dass sich all Ihre Kunden sicher und betreut fühlen. Gute Umgangsformen, ein gepflegtes Erscheinungsbild und nicht zuletzt höfliche Konsequenz werden von Ihren Besuchern wohlwollend registriert. Wir legen bei der Auswahl und Ausbildung unserer Mitarbeiter für den Centerdienst großen Wert auf ein hohes Maß an Sozialkompetenz. Unsere Mitarbeiter sind durch spezielle Seminare darin geschult, nicht nur Ansprechpartner zu sein, sondern auch die unterschiedlichen Mentalitäten und die daraus resultierenden Reaktionen zu erkennen - mit dem Ziel einer höchstmöglichen Sicherheit für all Ihre Gäste.

Gefahrenmanagement (Störfälle, Havarien, Katastrophen)
Das Gefahrenmanagement dient der Warnung vor und der Information über Gefahren und Störfälle bei unseren Geschäftspartnern. Seine Aufgaben bestehen in der Gewinnung, der Bewertung und der Übermittlung von Daten, die Aufschluss über die Entstehung, den zeitlichen Verlauf und die räumliche Ausdehnung einer Gefahr geben. Durch unsere Mitarbeiter im Gefahrenmanagement werden Ihre internen und externen Entscheidungsträger, Behörden und bei Bedarf die Öffentlichkeit über Gefahren und Störfälle unterrichtet, damit frühzeitig und effektiv Abwehrmaßnahmen eingeleitet werden können.

Interventionsdienst (Einbruch, Feuer, technische Störungen)
Schnell und kompetent treffen unsere Interventionsmitarbeiter die ersten Maßnahmen vor Ort, sichern bei Bedarf Beweise und sicherheitsrelevante Spuren und weisen Polizei und Rettungskräfte in die aktuelle Situation ein. Der Interventionsdienst vertritt Ihre Entscheidungsträger während deren Abwesenheit vor Ort und leitet alle notwendigen Schritte ein, um Folgeschäden zu verhindern. Unsere Interventionskräfte bleiben bis zur Herstellung der Objektsicherheit vor Ort oder bis Ihr Objektverantwortlicher ihnen die Verantwortung abnimmt. Damit Sie ruhig schlafen können, ist unser Interventionsdienst 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr verfügbar.

Ermittlungsdienst (Ermittlungen, Überwachungen, Observationen)
Bei Unregelmäßigkeiten und konkreten Verdachtsfällen kommt es darauf an, schnell und vor allem entschlossen vorzugehen. Wir helfen Ihnen in solchen Situationen mit umfassender Sachverhaltsaufklärung und konstruktiven Konfliktmanagement. Unser Ermittlungsdienst unterstützt Sie dabei, Ihre rechtlichen Interessen zu wahren und durchzusetzen. Durch gezieltes Vorgehen erarbeiten unsere Mitarbeiter gerichtsverwertbares Material und belastbare Tatbestände. Selbstverständlich stehen hierbei absolute Diskretion, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen und die Bestimmungen des Datenschutzes im Vordergrund.
Telefondienst (In- und Outbound, Back Office, Vorzimmerfunktion)
Noch immer zählt der telefonische Kontakt zu den wichtigsten Instrumenten bei der Betreuung Ihrer Kunden und Geschäftspartner und ist somit für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens unerlässlich. Gern vermitteln unsere geschulten und kompetenten Mitarbeiter Ihre internen und externen Telefonate, pflegen und koordinieren Ihre Datenbestände und bearbeiten selbstverständlich auch Ihre postalische, wie elektronische Eingangs- und Ausgangspost. Lassen Sie Ihre Kunden mit unserem Telefondienst spüren, dass sie im Mittelpunkt Ihrer ganzen Fürsorge stehen und jederzeit umfassend und zuvorkommend betreut werden.

Empfangsdienst (Besucherbetreuung, Auskunftsservice, Schlüssel- und Dokumentenverwaltung)
Der erste Eindruck zählt! Dies gilt auch und gerade für den Empfangsbereich Ihres Unternehmens, denn Dieser ist nicht zuletzt auch Ihre persönliche Visitenkarte. Unsere Mitarbeiter sorgen mit diskreter Präsenz, Freundlichkeit und zuvorkommenden Auftreten, dass sich Ihre Besucher und Gästen schon beim Betreten Ihres Hauses wohl und sicher fühlen. Dabei sorgen wir dafür, dass nicht nur Ihre Gäste mit Freude betreut werden, sondern das Ihr Empfang auch als professionelle Schnittstelle zwischen allen Abteilungen Ihres Hauses funktioniert. Ändern Sie Ihren bisherigen Empfangsablauf durch unsere Konzepte und freuen Sie sich dann auf das positive Feedback Ihrer Besucher!

Inhouse Logistik (Materialversorgung, Archiv, Kurier und Transporte )
Ihr Ziel ist es all Ihre Zeit und Ihre Ressourcen auf Ihre Kernkompetenz zu fokussieren. Nun, dann überlassen Sie uns ruhig den Rest. Unsere Inhouse Logistik stellt gebäudeorientiert eine einzige Leistungseinheit für alle logischen Prozesse bereit, um so ein höchstmögliches Maß an Synergien zu erreichen. Fachmännische Mitarbeiter der PEGASUS MANAGEMENT GmbH sorgen für die Zusammenführung und Verschlankung Ihrer Logistikprozesse bei gleichzeitiger Qualitätserhöhung und reduzierter Kostenstruktur. Geben Sie sich nicht mit "weniger" zufrieden und vertrauen Sie einem Partner, der an sich selbst die höchsten Ansprüche stellt.
Personenschutz (Begleit- und Fahrservice, aktive Gegenobservation, Family-and-Kid-Security)
Menschen vor Gefahren zu schützen, für ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit verantwortlich zu sein, ist eine vertrauens- und verantwortungsvolle Aufgabe, die weder in Crash- noch Fernkursen zu erlernen ist. Erfolgreiche Personenschützer verfügen über Kompetenz und Erfahrung, über Weitsicht, Verantwortungsbewusstsein und Persönlichkeit. Wir beginnen immer mit einer professionellen Beratung Ihrer Schutzperson sowie eine umfassende Risiko- und Gefahrenanalyse. Speziell ausgesuchte und trainierte Mitarbeiter unseres Unternehmens, mit besonderer Ausrüstung und Sonderfahrzeugen, sorgen dafür, dass Leib und Leben Ihrer schutzbedürftigen Personen nicht gefährdet sind.

VIP-Service (Limousinen-Service, VIP-Betreuung, Catering)
Mit unserem VIP-Service bieten wir Ihnen eine sehr individuelle und exklusive Art der Sicherheitsdienstleistung. Ihre Gäste erfahren optimalen Schutz, verbunden mit luxuriöser Betreuung. Business-Fahrt, Sightseeing-Trip oder Shopping-Tour - die Mitarbeiter unseres VIP-Service verstehen sich als wohlwollende und unaufdringliche Ansprechpartner, die auch kritische Momente stets unter Kontrolle habe. Gezielt gehen unsere Mitarbeiter auf die persönlichen Wünsche und Vorstellungen Ihrer Gäste ein und machen deren Aufenthalt bei Ihnen, zu einem individuellen Erlebnis der besonderen Art. Lassen Sie sich inspirieren und geben Sie Ihren Geschäftspartner das Gefühl König zu sein.

Firmen- und Gruppenseminare (Waffensachkundeprüfung, aktive und passive Selbstverteidigung )
In unserem Sportschießcentrum erwartet Sie eine der modernsten, privat geführten Raumschießanlagen Deutschlands. Voll klimatisierte Räume, Lüftungs- und Filteranlagen auf höchstem Niveau und computergesteuerte Scheibenanlagen erfüllen alle Bedürfnisse rund um das professionelle Schießen mit Handfeuerwaffen. Darüber hinaus werden Sie von unseren Spezialisten in effektiven und gezielt einsetzbaren Techniken der Selbstverteidigung ausgebildet. Sie erlangen Selbstvertrauen und innere Stärke, Sie erlernen das eigenen Verhalten und Ihrer Körpersprache zu analysieren, den richtigen Einsatz der eigenen Stimme und das Selbstbehaupten in Gefahrensituationen.
Eventdienst (Veranstaltungsschutz, Einlasskontrollen, Kassendienste)
Nur selten sind Sie mit Ihren Geschäftspartnern und Gästen so nah, wie bei Events oder Veranstaltungen. Diese bieten beste Voraussetzungen für intensiven Kontakt und direkten Meinungsaustausch, aber auch gerade hier sind außergewöhnliche sicherheitsrelevante Aspekte zu beachten. Aus Sorge Sorge um die Sicherheit Ihrer Besucher, erarbeiten wir schon im Vorfeld verantwortungsbewusste Konzepte. Unsere Mitarbeiter im Eventdienst erkennen schon zu Beginn Ihrer Veranstaltung ein mögliches Gefahrenpotenzial für Ihre Gäste, schätzen eventuelle Risikogruppen ein und sorgen dafür, dass Ihr Event jedem Besucher in positiver Erinnerung bleibt.

Hostessen (Kongresse, Promotion, Messen)
Jederzeit freundlich und sympathisch steht Ihnen unser Hostessenteam zur Seite. Es empfängt Ihre Geschäftspartner und Gäste, erfüllt Promotionaufgaben und schafft ein perfektes Ambiente für Ihre Veranstaltung. Unsere Hostessen sind die perfekten Werbebotschafter für Ihr Unternehmen und beantworten gern, immer mit einem Lächeln, auch anspruchsvolle und komplexe Kundenanfragen. Ob am Info-Stand oder bei einer Produktpräsentation, im Service oder am Gästeempfang - unser Hostessenteam steht Ihnen mit tadellosen Umgangsformen und inhaltlich kompetent zur Seite und bewegt sich vertraut auf dem "Parkett" Ihres Veranstaltungsgeschehens.

Equipment (Absperrungen, Personenleitsystem, Eingangsschleusen)
Wo viele Menschen zusammenkommen, geht es immer um die besten Plätze. Ohne Absperrungen riskieren Sie als Veranstalter den sicheren Ablauf und die Sicherheit von Teilnehmer und Besucher. Maßgeblich ist hierbei die DIN EN 13814 und für kritische Bereiche die DIN 13200-6. Schaffen Sie mit uns gemeinsam Souveränität und Sicherheit durch adäquate Absperrungen. Dabei kümmert sich unser Team um die Planung, die Anlieferung, den Aufbau und den Abtransport der Absperrungen und das 24 Stunden am Tag. Gehen Sie immer auf "Nummer Sicher" und vertrauen Sie einem Partner der weiß, wovon er spricht.
Störfallmeldeanlage (Einbruch, Feuer, Überfall)
Alle 2 Minuten findet in Deutschland ein Diebstahlsdelikt statt, alle 4 Minuten eine schwere oder gefährliche Körperverletzung und alle 10 Minuten ein schweres Raubdelikt. Die elektronische Sicherung ihrer Familie, Ihrer Geschäftsräume und Ihrer materiellen Werte stellen daher eine verantwortungsvolle Herausforderung dar. Und gerade hier sind individuelle Lösungen und Konzepte gefragt und Sicherheitssystem für alle Lebensbereiche. Gemeinsam mit Ihnen beurteilen wir Ihre Sicherheitsrisiken, projektieren und installieren Ihre Störfallmeldeanlage und gestalten so Ihre "Welt" spürbar sicherer.

Videoüberwachung (mobile und stationäre Kameras, verdeckte und offene Installation)
Gehen wir einmal davon aus Sie haben ein Gebäude und wollen dies möglichst kostengünstig und trotzdem effektiv schützen. Bauliche Schutzmaßnahmen stellen hierbei einen hohen Kostenfaktor dar und sprengen schnell den finanzielle Rahmen. Unsere Spezialisten setzen auf die Videoanalytik. Hier werden Daten nicht massenhaft aufgezeichnet und müssen hinterher mühsam gesichtet werden. Wir verwirklichen eine intelligente Videoüberwachung. Durch die Auswertung von gewissen Algorithmen können Sie hierbei mit Hilfe unserer Systeme Bewegungserkennung, Besucherzählungen, liegengebliebene Koffer, Logistiküberwachung und vieles mehr realisieren.

IT-Security (Netzwerke, Identitätsschutz, Internetkriminalität)
Fast vier Millionen Deutsche sind schon einmal Opfer von Computer- oder Internetkriminalität geworden. Sieben Prozent aller Computernutzer ab 14 Jahren haben bereits einen finanziellen Schaden erlitten. So wie Computer und Internet unseren Alltag durchdringen, so werden sie auch zum Medium für kriminelles Handeln. Unsere IT-Spezialisten prüfen Ihre technischen und logischen Datensysteme auf Systemausfall, Missbrauch, Sabotage und Spionage. Dabei ist es unser Ziel, die statistische Sicherheit Ihrer Systeme, also den Aufwand für das Eindringen in das System höher zu gestalten als der daraus resultierende Nutzen für den Angreifer.
Bildergalerie (Intern)
Klicken Sie auf die linken Bilder, um eine Slideshow aller Polaroidaufnahmen zu starten.

Dokumentensammlung (Intern und Extern)
Hier finden Sie wichtige Gesetze und Vorschriften sowie interessante Dokument und Pressemitteilungen (alphabetisch sortiert) rund um das private Bewachungsgewerbe als PDF-Datei.
Bewachungsverordnung Stand: Juni 2005
BG-Regel BGR 135 Stand: Januar 2010
Bundesdatenschutzgesetz Stand: August 2009
Gewerbeordnung Stand: Juli 2009
PRESSE: Pegasus nimmt Stalker der Miss Niedersachsen fest Stand: Januar 2011
PRESSE: Pegasus in der Ernst-August-Galerie Hannover Stand: November 2009
PRESSE: Pegasus setzt auf RFID und NFC-Technologie Stand: September 2010
Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 Stand: Januar 2010
Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 Stand: Januar 2010
Unfallverhütungsvorschrift BGV C7 Stand: Januar 2010
Unfallverhütungsvorschrift BGV C9 Stand: Januar 2009
 

  • Unser Statement
  • Daten und Fakten
  • Umweltschutz
  • Mitarbeiter
  • Was wäre wenn?

Einige große Dienstleistungsunternehmen sind so konstruiert, dass sie jedes Jahr mindestens 10% wachsen müssen. Sie haben so viele Verbindlichkeiten aufgenommen, dass sie unweigerlich in Zahlungsschwierigkeiten kommen, wenn sie nicht unaufhörlich wachsen. Wo soll das aber letztlich hinführen?

Die zurückliegenden Ereignisse am Finanzmarkt und der damit verbundene Einbruch der globalen Wirtschaft zeigen uns auf dramatische Weise: Die Welt steckt mitten in einer Krise. Millionenverluste der Banken und Firmeninsolvenzen bestimmen die Nachrichten. Der Kampf um Arbeitsplätze ist entbrannt.

Da kann man von den Bäumen lernen. Große Bäume haben uns schon immer fasziniert. Sie wachsen langsam, aber, und das ist ganz faszinierend, sie hören irgendwann damit auf. Für jeden Baum gibt es eine bestimmte maximale Größe. Noch höher, und das Wasser würde es nicht mehr bis in die Spitzen schaffen. So ein Baum wächst trotzdem weiter. Er legt Jahresringe zu, festigt seine Wurzeln und wird stabiler.

Das ist eine Kunst, die in den nächsten Jahren wichtig werden wird: gemeinsam mit unseren Auftraggebern das richtige, gute Maß finden. In die Tiefe wachsen, nicht in die Höhe. Geistig reicher werden, nicht materiell. Und auch einmal einen Herbst und eine Winterstarre aushalten.

Seit nunmehr fast 20 Jahren gehört die PEGASUS-Unternehmensgruppe zu den innovativsten und gleichzeitig führenden Sicherheitsunternehmen in Niedersachen. An unseren Standorten arbeiten mehr als 100 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von 2,1 Millionen €.

Unser Stammhaus in Garbsen wurde konzipiert und errichtet, um allen Belangen an heutige Sicherheitsstandards gerecht zu werden. Hier befindet sich auch die erste Anlaufstelle für Kunden und Mitarbeiter – unsere Notruf- und Serviceleitstelle, welche 24 Stunden am Tag und das 365 Tage im Jahr durch zwei Sicherheitsfachkräfte besetzt ist.

Die PEGASUS MANAGEMENT GmbH deckt vom Werkschutz, über Revier- und Streifendienste, dem Objekt- und Veranstaltungsschutz, dem Personenschutz und bis zur Alarmintervention alle Bereiche heutiger Sicherheitsdienstleistungen ab. Dabei liegt im richtigen Handeln unserer Mitarbeiter vor Ort der Schlüssel dafür, dass unsere Auftraggeber sich sicher und betreut fühlen.

Klare und effiziente Strukturen, die Schlüsselpositionen besetzt mit Fachleuten und Spezialisten auf dem Gebiet der Sicherheit – mit der PEGASUS MANAGEMENT GmbH entscheiden Sie sich für ein Unternehmen, welches Ihren hohen Sicherheitsansprüchen gerecht wird – ohne wenn und aber!

Auf die offene Frage nach den wichtigsten Problemen heute in Deutschland nennen 25% der Bevölkerung spontan den Umweltschutz (Quelle: Umfrage des BMU). Damit ist der Umweltschutz in der Rangfolge der wichtigsten Probleme der deutschen Bevölkerung auf derzeit Platz 2 geklettert.

Nachhaltige und nicht zuletzt auch umweltorientierte Unternehmensführung steht nicht nur für Risikobewusstsein und Effizienz, sondern auch für innovatives Denken und Wettbewerbsfähigkeit.

Durch unser Umweltmanagement werden Unternehmensziele, Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe so ausgerichtet, dass die PEGASUS MANAGEMENT GmbH umweltfreundlich und effizient, risikoarm und rechtssicher zugleich arbeitet. Dabei betrachten wir unsere Umweltschutzziele nicht als rein ideelle Umweltmanagement-Werkzeuge , sondern sie werden als Wirkungsinstrumente zur Motivation und Führung der Mitarbeiter einsetzbar.

Dazu muss der verfahrensorientierte Umweltschutz für die Mitarbeiter verständlich und akzeptabel sein. Nur so können unternehmerische Umweltstrategie und Umweltziele „auf den Punkt sitzen" und gegenüber den Mitarbeitern glaubwürdig eingeführt werden.

Wir schaffen ein Unternehmensklima, in welchem jeder Mitarbeiter stolz ist, die Dienstuniform mit den PEGASUS-Emblemen zu tragen. Flexible Personaldisposition, welche die persönlichen Belange der Mitarbeiter berücksichtigt, übertarifliche Bezahlung mit einer gewinnabhängigen Leistungszulage sowie Sozialleistungen, welche in unserer Branche nicht alltäglich sind, helfen uns dabei, die Mitarbeiterfluktuation zu senken.

Die PEGASUS SECURITY AKADEMIE, kurz PSA, bietet ein für deutsche Verhältnisse außer- gewöhnliches Trainings- und Ausbildungsprogramm an. Neben Theorie und rechtlichen Grundlagen bieten wir Ausbildungen im Personenbegleitschutz und der Waffensach- kundeprüfung an.

Jeder Mitarbeiter durchläuft, unabhängig seines späteren Einsatzortes, ein spezielles Training, in welchem seine Fähigkeiten im Umgang mit Schusswaffen, der waffenlosen Selbstverteidigung, wie auch der psychologischen Konfliktlösung geschult werden.

Ergänzt wird dieses Training durch die Vermittlung aller theoretischen Kenntnisse, welche zum erfolgreichen Ablegen der Sachkundeprüfung nach §34a GwO vor der IHK erforderlich sind. Dieses Training steigert enorm das Selbstwertgefühl unserer Mitarbeiter. Sie sind motiviert und erfolgreich, und unsere Kunden wissen das im täglichen Einsatz zu schätzen.

Aus dieser Frage können sich für uns und unsere Geschäftspartner Auswirkungen und Konsequenzen ergeben, derer wir uns jeden Tag bewusst sein müssen. Und genau hier unterscheiden wir uns schon von der Philosophie her von anderen Sicherheitsunternehmen, denn zu unserem Selbstverständnis gehört es einfach, genau auf diesen Zeitpunkt vorbereitet zu sein und genau da anzusetzen, wo unsere Kunden Sorgen oder Probleme haben.

Viele unsere Geschäftspartner produzieren "just-in-time" mit flexiblen Unternehmensabläufen und daraus resultierenden vielfältigen Sonderaufgaben für unser Unternehmen. Gerade solche Kunden sind auf ein bewegliches und dynamisches Sicherheits- unternehmen zwingend angewiesen und geben uns ausnahmslos ein positives Feedback.

Sofort nach Ihrer Anforderung lösen unsere Leitstellenmitarbeiter den automatischen Planungsprozess aus. Freie bzw. verfügbare Mitarbeiter mit der nötigen Qualifikation werden vollautomatisch alarmiert und über den Sachverhalt informiert.

Die PEGASUS MANAGEMENT GmbH hat die erforderlichen Verfahrensanweisungen, die technischen Voraussetzungen, den Mitarbeiterpool und nicht zuletzt auch die Philosophie, allen Ihren Wünschen zu entsprechen – und das 24 Stunden am Tag!